Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwalt: Zulassung

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Ansprechpartner/in

Landkreis Stade
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: info@landkreis-stade.de
Telefon: 04141 12-0
Fax: 04141 12-1025
Internet: https://www.landkreis-stade.de

Externe Ansprechpartner/in

Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 MünchenE-Mail: info@dpma.de
089 2195-0
Fax: 089 2195-4000
Internet: http://www.dpma.de/index.html


Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Friedrichswall 1
30159 HannoverE-Mail: ea@niedersachsen.de
0800 818-8100


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade
Am Sande 2
21682 StadeE-Mail: ea@landkreis-stade.de
Internet: https://www.landkreis-stade.de/



Allgemeine Informationen

Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
  • Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.