Vertriebenenamt
Spätaussiedler (also deutsche Volkszugehörige, die die Vertreibungsgebiete nach dem 31.12.1992 im Wege eines Aufnahmeverfahrens verlassen und im Bundesgebiet Aufenthalt genommen haben) sind berechtigt, besondere Leistungen in Anspruch zu nehmen (nach dem Gesetz über die Angelegenheit der Vertriebenen und Flüchtlinge - Bundesvertriebenengesetz - BVFG). Es kommen insofern Krankenhilfe, Maßnahmen der Sprachförderung, der Ausbildungsförderung für junge Menschen, der beruflichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Eingliederung in Betracht.
Die Aufgaben der Gewährung der vorstehend genannten Leistungen werden zentral von den jeweils zuständigen Grenzdurchgangslagern wahrgenommen. Dies gilt insbesondere auch für die Ausstellung der Vertriebenenausweise.
Weiterhin können auf Antrag ehemalige politische Häftlinge, die materiell geschädigt wurden, beim Vertriebenenamt ihre Rechte geltend machen. So
- werden ehemals politischen Häftlingen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Kapitalentschädigungen gewährt,
- sieht das Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG) bestimmte Leistungen vor,
- können anerkannte politische Häftlinge aus der ehemaligen DDR nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) Leistungen und Hilfen erhalten.
Broschüren und weitere Informationen
Für Spätaussiedler gibt das Bundesministerium des Innern eine Broschüre heraus. Der „Wegweiser für Spätaussiedler. Informationen, Beratung, Hilfen" kann im Internet unter der Adresse des Bundesverwaltungsamtes bezogen werden (www.bva.bund.de)
Zum Thema Zwangsarbeit gibt es ein in mehreren Sprachen verfasstes „Merkblatt zu Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter". Es kann im Internet unter der Adresse www.stiftung-evz.de heruntergeladen werden.