Steuerliche Lebensbescheinigung

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Ansprechpartner/in

Gemeinde Jork
Am Gräfengericht 2
21635 Jork
E-Mail: gemeinde@jork.de
Telefon: 04162 9147-0
Fax: 04162 5461
Internet: https://www.jork.de

Allgemeine Informationen

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen: