Hundesteuer

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Ansprechpartner/in

Gemeinde Jork
Am Gräfengericht 2
21635 Jork
E-Mail: gemeinde@jork.de
Telefon: 04162 9147-0
Fax: 04162 5461
Internet: https://www.jork.de

Allgemeine Informationen

Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u. a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 7 Tagen bei der Gemeinde Jork schriftlich anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.

Es wird mit der Anmeldung eine Hundesteuermarke an den Hundehalter ausgegeben. Die Ausgabe der Hundesteuermarken erfolgt nicht für jedes Steuerjahr neu. Die Hundesteuermarke ist von dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen. Ist die Marke verloren gegangen, erhalten Sie gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,50 Euro eine neue Marke bei der Gemeinde. Nach Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke wieder an die Gemeinde zurückzugeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Anmeldung:
• Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer)
• Name der Versicherung, bei der der Hund haftpflichtversichert ist

Bei Abmeldung:
• Hundesteuermarke ist abzugeben
• ggf. Nachweis vom Tierarzt (bei Tod des Hundes)

Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Person anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich

 • für den ersten Hund     72,00 € 
 • für den zweiten Hund   108,00 €
 • für jeden weiteren Hund   144,00 € 
 • für einen gefährlichen Hund   576,00 € 

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • Überweisung
  • Lastschrift

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung zur Hundesteuer ist für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden Pflicht.

Bei Zuzug in die Gemeinde muss der Hund innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden.

Rechtsbehelf

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork in der zuletzt geänderten Fassung vom 30.01.2013.