Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u. a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 7 Tagen bei der Gemeinde Jork schriftlich anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Es wird mit der Anmeldung eine Hundesteuermarke an den Hundehalter ausgegeben. Die Ausgabe der Hundesteuermarken erfolgt nicht für jedes Steuerjahr neu. Die Hundesteuermarke ist von dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen. Ist die Marke verloren gegangen, erhalten Sie gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,50 Euro eine neue Marke bei der Gemeinde. Nach Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke wieder an die Gemeinde zurückzugeben.